In gesamt Deutschland gilt die Impressen oder Ausweispflicht, in der ersichtlich wird, wo der Firmensitz ist und welch Personen zuständig sind. Erfahren Sie hier mehr über Impressen und wie du sie korrekt einsetzt.
In das Impresum müssen alle folgenden Informationen leicht erkennbar und ständig Verfügbar eingetragen werden:
Ebenfalls können noch optionale Angaben fällig werden, je nachdem ob Sie eine Kapitalgesellschaft oder zulassungspflichtige Berufe haben
Leider kann man nicht einfach DAS eine Impressum erstellen, welches man überall verwenden kann, aber dennoch hier die gängigsten Arten eines Impressums.
Für ein Einzelgewerbe reicht meistens der Name des Unternehmens und die genaue Adresse, die Kontaktdaten über die man zu erreichen ist, sowie die Steuernummer / Steuer-ID
Für eine GbR ohne spezielle Anforderungen reicht meistens der Name der GbR, sowie die Adresse, die Kontaktdaten, die zuständigen Personen und die Steuernummer / Steuer-ID
Eine GmbH oder UG hat ähnliche Angaben zu machen wie eine GbR, jedoch mit dem Unterschied, dass der Handelsregister Eintrag ebenfalls mit in das Impressum muss.
Laut dem § 5 DDG ist dies ausschließlich für geschäftliche Zwecke vorgesehen, das heißt, sollte Ihre Seite ausschließlich für privat sein und keinerlei kommerziellen Zwecken dienen, entfällt die Impressumspflicht. Auch § 18 MStV geht von Ausschließlich privaten Zwecken aus. Aber Vorsicht, selbst wenn Ihre Seite nur auf eine Kommerzielle Seite oder Ähnliches verlinken sollte, ist die Rechtsprechung meist für eine Impressumspflicht auf Ihrer Seite.
Hinweis: Sie sollten nur dann das Impressum weglassen, wenn Sie wirklich überhaupt keine kommerziellen Zwecke verfolgen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie ein Impressum brauchen oder nicht, reden Sie lieber noch einmal vorher mit Personen die sich in diesem Bereich auskennen. Auch wir von Limitless Layouts helfen Ihnen gerne dabei weiter.